Hier finden Sie die Infos zu unseren Lehrgängen

Wir bieten an:

Lehrgänge für:

- Waffen Sachkunde für Sportschützen

- Vorderladen / Wiederladen von Patronenhülsen (als Kombi Lehrgang, 3 Tage incl. Prüfung)

- Wiederladen von Patronenhülsen (speziell für Jagdscheininhaber) da auf Jagdgeschosse bleihaltig/bleifrei und deren Wirkung eingegangen wird (2 Tage incl. Prüfung)

- Böllern 

- Seminar Schießstandaufsicht

 

(bitte scrollen Sie sich zum gewünschten Abschnitt)

Waffensachkunde für Sportschützen

Sie möchten dem Hobby als Sportschütze nachgehen. Hierzu melden Sie sich in dem Verein ihrer Wahl an. Nach einem Jahr aktiver Mitgliedschaft können Sie Ihre eigene Waffenbesitzkarte beantragen. Grundvoraussetzung für die Beantragung ist unter anderem ein abgeschlossener Waffensachkundelehrgang nach § 7 WaffG. Hier sind Sie bei uns genau richtig. Bei unserem bundesweit staatlich anerkannten Waffen Sachkundelehrgang mit Prüfung vermitteln wir Ihnen in 2 vollen Tagen (jeweils 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr) alle theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten. Oberstes Gebot ist hierbei natürlich die Sicherheit. Es gibt natürlich ausreichend Zeit für Pausen und auch für eine Mittagspause. Für weit anreisende Teilnehmer reicht eine Übernachtung aus. An einem dritten Tag erfolgt die Prüfung mit Zeugnisübergabe. Unser bundesweit staatlich anerkanntes Zeugnis bescheinigt Ihnen die uneingeschränkte Sachkunde für Sportschützen zum Erwerb nach dem WaffG/AWaffV. Mit diesem umfangreichen Zeugnis weisen Sie Ihre Sachkunde zum Erwerb von Kurz- und Langwaffen für den sportlichen Bereich jeden Kalibers nach. Und das Verbandsunabhängig.

Unsere Dozenten bringen Jahrzehntelange Erfahrungen mit. Sie erhalten neben einer fundierten Ausbildung in Theorie und Praxis alle Lehrmaterialien (im Preis inbegriffen). Ein Fachbuch was sie dazu erwerben können empfehlen wir gerne, ist aber kein muß. Es stehen moderne Lehrmaterialien und moderne Ausbildungswaffen zur Verfügung. Der Lehrgang schließt  am Prüfungstag mit: 

a) schriftlicher Prüfung nach dem Multiple Choice (Fragen zum Ankreuzen). Hier sind 60 Fragen aus dem Fragebogen des Bundesverwaltungsamtes (Stand 16.12.2024) zu beantworten. Hierfür haben Sie eine Stunde Zeit

b) Schießprüfung: Sie schießen eigenständig mit Revolver, Selbstladepistole und einem Repetier- oder Selbstladegewehr aus dem Klein- und Großkaliberbereich unter Aufsicht des Prüfers und Schießleiter. Oberstes Gebot ist hierbei die sichere Handhabung. Alle Waffen sind Ihnen aus dem Lehrgang bekannt. Während des Lehrgangs wir hieran praktisch geübt.

c) mündlich/praktische Prüfung: an den relevanten Waffenarten Revolver, Selbstladepistole, Einzellader-, Repetier- und Selbstladegewehr die Sie aus dem Lehrgang kennen, müssen Sie noch einmal beweisen das Sie sich mit diesen Waffenarten grundsätzlich auskennen. Sicherheitsrelevantes wie zum Beispiel Thema Munition (Gefährdungsreichweite usw.) wird hierbei auch abgefragt. 

Wir führen Sie sicher an die Prüfung heran. Voraussetzung sind neben ausreichender Kenntnis der deutschen Sprache das vollendete 18. Lebensjahr (in Ausnahmen ab dem 16. Lebensjahr möglich). Für das Lernen der Prüfungsfragen der schriftlichen Prüfung sollten Sie jedoch schon im Vorfeld beginnen. Hierzu erhalten Sie von uns nach Erfolgter Anmeldung nähere Infos.

Laden und Wiederladen von Patronenhülsen / Schießen mit Vorderladerwaffen

a) Laden und Wiederladen von Patronenhülsen.

Sie sind Jäger und möchten Ihre individuellen hochpräzisen Patronen herstellen oder mit speziellen (bleifreien Geschossen) bestücken und wollen nicht mehr die exorbitant hohen Preise für fertige Munition bezahlen ?

Sie sind Sportschütze und möchten aus Ihrem Sportgerät die maximale Präzision herauskitzeln und hierbei noch Kosten sparen ? 

Dann kommen sie an Laden und Wiederladen von Patronenhülsen nicht vorbei !

Mit dem eigenen Laden und Wiederladen von Patronen können Sie Ihre Jagd- oder Sportwaffe perfekt mit den Patronen (Geschosse und Nitropulver) abstimmen und so auch die Präzision erheblich steigern. Bei dem Lehrgang wird auch speziell auf Jagdgeschosse (bleihaltig und bleifrei) und deren Wirkung sowie Sportliche Geschosse für Kurz- und Langwaffe eingegangen. Die immer weiter steigenden Weltmarktpreise für Rohstoffe die Munitionspreise exorbitant steigen lassen. Speziell das Messing für die Patronenhülse macht hierbei 70 % der Kosten aus. Das Wiederladen der abgeschossenen Hülsen mit „Ihrem“ Geschoss senkt diese Kosten enorm. 

Der Lehrgang setzt sich zusammen aus einem theoretischen, rechtlichen, geschichtlichen und praktischen Teil. Als Bestätigung für die sprengtechnischen Grundlehrgänge erhält jeder erfolgreiche Teilnehmer ein Zeugnis nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz welches natürlich von der Fachbehörde gesiegelt wird. Mit diesem Zeugnis kann dann eine Erlaubnis nach § 27 (privat) des Sprengstoffgesetzes zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen bei Ihrer örtlichen Waffenbehörde beantragt (und genehmigt) werden. 

Der Lehrgang umfaßt zwei Tage (jeweils 09:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr) und schließt an einem dritten Tag mit einer staatlichen Fachkundeprüfung im Beisein der Fachbehörde ab. Ein zusätzliches Wiederlade Fachbuch der DEVA (Deutsche Versuchs und Prüfungsanstalt für Jagd und Sportwaffen) kann gerne zum Selbstkostenpreis von 39,90 € dazu bestellt werden, ist aber kein muß. Im Lehrgangspreis ist umfangreiches Lehrmaterial enthalten. 

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Lehrgang nach dem Sprengstoffgesetz ist eine "UB" Unbedenklichkeitsbescheinigung (wird von der zuständigen Waffenbehörde erteilt) sowie die Vollendung des 21. Lebensjahres. Ohne "UB" ist eine Teilnahme nicht möglich.

Mit unseren Dozenten die Jahrzehntelange Erfahrungen im Bereich des Wiederladens haben werden sie sicher an die Prüfung mit modernen Lehrmitteln und Materialien herangeführt. 

Schießen mit Vorderladerwaffen

b) Vorderladerschießen

Sie interessieren sich für das ursprünglichste Schießen überhaupt mit Schwarzpulverwaffen, egal ob Luntenschloß, Steinschloß oder Perkussionszündung ? Sie möchten Ihre eigenen Schwarzpulverpatronen herstellen ? 

Hierzu benötigen Sie ebenfalls eine Erlaubnis nach dem SprengG § 27. Voraussetzung ist hierbei ein Fachkundelehrgang nach dem SprenG. Auch hier erhalten Sie nach erfolgreicher Teilnahme (siehe Wiederladen) ein Fachkundezeugnis welches Sie berechtigt das Schwarzpulver bei Ihrer Behörde zu beantragen. 

Unsere Dozenten sind auch im Bereich Vorderladerschießen jahrzehntelang aktiv und führen Sie sicher zur Prüfung. Voraussetzung ist wieder das vollendete 21. Lebensjahr und die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Behörde. Der Fachkundelehrgang wird in der Regel als Kombinationslehrgang durchgeführt (Vorderladen und Wiederladen) damit ihnen alle Optionen offen stehen. In den zwei Tagen des Lehrgangs (Details siehe Wiederladen) werden Ihnen alle notwendigen Fertigkeiten in Theorie, Recht und Praxis vermittelt. 

(im Bild links: Dozent Stefan Hennerici beim abfeuern einer Luntenschloßmuskete)

Böllerschießen

Das Böllerschießen - ein Hobby mit uralter Tradition in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das seit Jahrhunderten ausgeübte Böllerschießen ist vor allem Pflege alten Brauchtums und hat sich vom Kriegsgebrauch zum Volksbrauch entwickelt. Man erinnere sich an die recht lustige Geschichte gegen Ende des 17. Jahrhunderts im kleinen Schwarzwälder Städtchen Hornberg (Hornberger Schießen). Das Böllerschießen hat sich im Laufe der Jahrhunderte zum Ausdruck von besonderer Lebensfreude entwickelt. Sei es zu der feierlichen Untermalung von Festlichen Anlässen oder zur Ehrung besonders verdienter / angesehener Menschen der Öffentlichkeit. Böllerschüsse können anlässlich einer Hochzeit, Eröffnung von Kirmes oder sonstigen Festen abgegeben werden. 

Hierzu bedarf es heute bei Personen die eine gültige Erlaubnis nach § 27 SprenG zum Böllerschießen haben lediglich einer schriftlichen Mitteilung beim zuständigen Ordnungsamt. Wie ist der Weg dahin ? 

Hierzu müssen Sie einen Fachkundelehrgang nach § 32 der 1. Verordnung des SprengG besuchen. Hier sind Sie bei uns genau richtig. 

Der Lehrgang umfaßt zwei Tage (jeweils 09:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr) und schließt am Ende des zweiten Tages mit einer staatlichen Fachkundeprüfung im Beisein der Fachbehörde ab. 

Als Bestätigung für den sprengtechnischen Grundlehrgang zum Böllerschießen erhält jeder erfolgreiche Teilnehmer ein Zeugnis nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz welches natürlich von der Fachbehörde gesiegelt wird. Mit diesem Zeugnis kann dann eine Erlaubnis nach § 27 (privat) des Sprengstoffgesetzes zum Böllerschießen (und damit zum Erwerb von Böllerpulver) bei Ihrer örtlichen Waffenbehörde beantragt (und genehmigt) werden. 

Es werden in Theorie (rechtlicher, historischer) und Praxis alle notwendigen Themen behandelt. Sie werden ausgebildet in allen Böllerarten - und schießen auch selber damit (Standböller, Handböller und Böllerkanone) und in allen Zündungsarten (Perkussion, Luntenzündung, elektrische Zündung). Hier auch ein kleiner Hinweis: Böllergeräte" unterliegen nicht dem Waffengesetz, es sind "Geräte zum erzeugen von Knall", sie unterliegen jedoch dem Beschußrecht. 

Voraussetzung für die Teilnahme an dem Lehrgang nach dem Sprengstoffgesetz ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung "UB" - ohne UB ist keine Lehrgangsteilnahme möglich (wird von der zuständigen Waffenbehörde erteilt) sowie die Vollendung des 21. Lebensjahres. 

Sie erhalten nach erfolgter Anmeldung und der Entrichtung der Lehrgangsgebühr alle notwendigen Unterlagen und auch entsprechende Handouts/Literatur. 

 

Schießstandaufsicht
(§ 27 WaffG / §§10,11 AWaffV)

Dieser Lehrgang wendet sich in erster Linie an:

Jägerinnen und Jäger (Nachweis: gültiger JJS)

Sportschützinnen und Sportschützen (Nachweis: Sachkundezeugnis)

die auf Ihrem heimischen Schießstand dazu beauftragt werden sollen, als verantwortliche Aufsichtsperson auf Schießständen tätig zu werden. Der durch das Seminar erbrachte Qualifizierungsnachweis (vgl. 27.4.1 WaffVwV) ist völlig ausreichend und bundesweit gültig.

Die Rechte und Pflichten der verantwortlichen Aufsichtspersonen auf Schießstätten regelt das Waffengesetz.

Für angehende Schießstandaufsichten bieten wir dieses Seminar zur Wissensvermittlung für qualifizierte Aufsichtspersonen an, damit Bestimmungen richtig und verantwortungsvoll umgesetzt werden. Als Nachweis der Qualifikation erhalten die Teilnehmer(innen) zum Abschluss des Seminars neben dem Teilnahmezertifikat und einer auf Ihren Namen ausgestellten "Schießstand Aufsichtskarte" umfangreiche Handouts, die einschlägigen Gesetzestexte sowie eine „Standaufsichtsfibel“ mit allen notwendigen Hinweisen für die Praxis als Schießstandaufsicht. Nach der Vorlage des Teilnahmezertifikates kann der Jagdverband oder der anerkannte Schießsportverband sie zusätzlich (bei Anerkennung unserer Schulung) als verantwortliche Aufsicht im jeweiligen Verband für Wettkämpfe qualifizieren.

Der Lehrgangsinhalt umfaßt unter anderem (neben praktischen Übungen und einem schriftlichen Abschlußtest): 

  • § 27 WaffG (Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten)
  • § 6 AWaffV (Vom Schießsport ausgenommene Schusswaffen)
  • § 7, § 9 AWaffV (Unzulässige Schießübungen im Schießsport) - (Zulässige Schießübungen auf Schießstätten)
  • § 10 AWaffV (Bestellung und Registrierung von Aufsichtspersonen; Schießen durch Kinder und Jugendliche)
  • § 11 AWaffV (Rechte und Pflichten der Aufsicht)
  • Waffenrechtliche Begriffe und Anwendung als Aufsicht (Überlassung von Waffen/Munition auf Schießstätte)
  • Detailunterschiede: Aufsicht bei Jäger / Aufsicht bei Sportschützen / Aufsicht bei Vorderladerschützen
  • Diskussionsrunde: Die Aufsicht als Freund und Helfer für die Schützinnen und Schützen

 

  • Lehrgangsdauer: ca. 6 Unterrichtsstunden, Kosten 60 €
  • Voraussetzung: gültiger Jahresjagdschein oder Zeugnis Waffensachkundeprüfung für Sportschützen

Der Lehrgang findet in der Regel auf der Schießsportanlage in 56727 Mayen-Hausen oder 56428 Dernbach/Westerwald statt. Bei Teilnehmerzahlen von ab 15 Personen bieten wir Interessenten an, den Lehrgang an einem Veranstaltungsort ihrer Wahl durchzuführen. Bitte sprechen Sie uns für ein Angebot an !

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